Gewerbeverein: Bei EU-Agrarumweltbeihilfen ist die Kommission fahrlässig!
Penibelst geprüfte Steuereinnahmen können nicht locker ausgegeben werden!
Wien (pts047/04.10.2005/21:14) EU-Agrarumweltbeihilfen werden auf jährlicher Basis Landwirten gezahlt, die sich zu einer Wirtschaftsweise verpflichten, die über gute
landwirtschaftliche Praxis im üblichen Sinne hinausgeht und als Umwelt schonend angesehen wird. Mit einem EU-Kofinanzierungsvolumen in Höhe von 13,5 Mrd. EUR (185 Mrd. Altschilling!) für den Zeitraum 2000-2006 handelt es sich dabei um das umfangreichste Instrument zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums. Da wäre doch besondere Achtsamkeit bei der ordunungsgemäßen Verwendung der Mittel angesagt - meint man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).
Der Europäische Gerichtshof hat nun einen Sonderbericht zu diesem Förderbereich angefertigt. Die Prüfung ergab, dass die Kommission die Überprüfbarkeit der Maßnahmen vor Genehmigung der Entwicklungspläne für den ländlichen Raum nur teilweise sicherstellte und das ordnungsgemäße Funktionieren der Kontrollsysteme für den Agrarumweltbereich in den Mitgliedstaaten nicht ausreichend überprüfte. Im Falle der ökologischen Landwirtschaft, die eine wichtige Teilmaßnahme im Agrarumweltbereich darstellt, kam sie ihren Aufgaben nicht in vollem Umfang nach.
So wurden etwa die jährlichen Durchführungsberichte, die Gewähr für die Objektivität und Wirksamkeit des Kontrollsystems liefern sollten, unvollständig und nicht zuverlässig erstellt. Selbst wenn sie vollständig und genau wären, würden die anzugebenden Informationen keine Gewähr für die Objektivität und Wirksamkeit der durchgeführten Kontrollen liefern. Außerdem stellte die Kommission bei Kontrollen in sieben Mitgliedstaaten zwischen 1998 und 2001 erhebliche Schwachstellen bei der Überwachung der Kontrollsysteme fest. Diese Feststellungen wurden jedoch nicht angemessen weiterverfolgt und in den Mitgliedstaaten keine zusätzlichen Kontrollen vorgenommen.
In den Mitgliedstaaten selbst ergab die Prüfung, dass Teilmaßnahmen außerhalb des Verpflichtungszeitraums oder zu einem nicht geeigneten Zeitpunkt kontrolliert werden. Bei gemeinsamen Teilmaßnahmen, etwa der Verringerung oder Begrenzung von Betriebsmitteln, basieren die Kontrollen weit gehend auf den Eigenerklärungen der Begünstigten, die sich schwer verifizieren lassen. Als Grundlage dienen nicht schlüssige visuelle Kontrollen, genaue Anweisungen werden den Kontrolleuren, die sich vielfach auf ihre eigenen Kenntnisse oder Erfahrungen verlassen, um sich eine Meinung zu bilden, nicht immer an die Hand gegeben. Klare Grundvorgaben, an denen die Ergebnisse zu messen sind, gibt es nicht.
Wäre doch schön, wenn die Prüfungen, die zur Aufbringung der so lasch vergebenen Steuermittel im Rahmen einer Betriebsprüfung auch so locker wären:
+ Eigenerklärungen, die sich schwer verifizieren lassen (mein Verlust ist 20 Mio EUR - bei meiner Ehr')
+ nicht schlüssige visuelle Kontrollen (das Betriebsgelände gehört meinem Wahlonkel)
+ keine genauen Anweisungen an die Kontrolleure (Burschen, macht's wie's Ihr's richtig findet) und
+ keine klaren Grundvorgaben, an denen die Ergebnisse zu messen sind! (die BAO ist ab sofort außer Kraft gesetzt)!
Die EU-Kommission wird zur Kenntnis nehmen, dass Steuer zahlende Betriebe penibelsten Betriebsprüfungen unterzogen werden. Dies auch, um die finanzielle Ausstattung der EU unter anderem für Förderungen sicher zu stellen. Da kann es doch nur eine Verhöhnung der Steuerzahler sein, wenn die Kontrolle der Verwendung der Mittel nach dem Schema Herberstein erfolgt!
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