pts20060116012 Technologie/Digitalisierung, Medien/Kommunikation

Verwaltungsgerichtshof kippt Gebühr für 0800-Nummern

VAT bekämpft erfolgreich massive Kostenerhöhung für die Alternativen Anbieter


Wien (pts012/16.01.2006/11:03) Bescheid der Regulierungsbehörde vom Sommer 2005 wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben

Wien, am 16. Januar 2006 - Rund fünf Monate nach ihrer Einführung wurde die sogenannte "Payphone Access Charge" (PAC), die seit August 2005 für alle Gespräche von Telefonzellen zu 0800-Nummern zusätzlich zu den üblichen Entgelten anfiel, jetzt vom Verwaltungsgerichtshof wieder aufgehoben. Die umstrittene Gebühr, die zu einer massiven Verteuerung der weit verbreiteten Service-Nummern geführt hatte, wurde im vergangenen Sommer nach Antrag der Telekom Austria von der Regulierungsbehörde genehmigt. "Der VAT hat von Beginn an vehement gegen die Einführung dieser Gebühr gekämpft, da wir in ihr eine Bedrohung eines wichtigen Services für die Konsumenten sahen. Durch die PAC im Betrag von ca. 10 Cent/Min hatten sich die Vorleistungskosten um satte 1000% erhöht. Das war für die Anbieter der Dienste wirtschaftlich nicht tragbar und ein ganzes Geschäftsfeld wäre auf Dauer ruiniert gewesen. Darüber hinaus sahen wir keine Rechtsgrundlage für diese zusätzliche Gebühr. Mit seiner Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof unsere Meinung jetzt endgültig bestätigt", äußert sich VAT-Präsident Achim Kaspar zufrieden hinsichtlich dieser Entscheidung.

Fehlende Übergangsfrist verursachte beträchtliche Investitionen
Aufgrund des nun als rechtswidrig aufgehobenen Bescheides hatten die Alternativen Anbieter erhebliche Investitionen für die Gebührenabrechnung getätigt, die sich jetzt als unnötig herausgestellt haben. "Der VAT hat sich bei der Regulierungsbehörde massiv um die Setzung entsprechender Übergangsfristen bemüht. Unser Anliegen war es, durch Übergangsregelungen solange zuwarten zu können, bis der Rechtsstreit um die PAC endgültig entschieden ist. Dem wurde jedoch von der Regulierungsbehörde nicht entsprochen. Für die Alternativen Anbieter stellt sich nun die Frage entsprechender Schadenersatzforderungen im Zuge der Amtshaftung für die getätigten Investitionen", erklärt Achim Kaspar.

PAC wurde schon einmal abgelehnt
Bereits mehrfach versuchte die Telekom Austria in den letzten Jahren die Gebühr durchzusetzen. Im Jahr 2002 wurde eine derartige Forderung von der Regulierungsbehörde noch abgelehnt, wobei diese Rechtsansicht auch vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt wurde. Im Sommer 2005 änderte der Regulator, der die PAC bis dahin immer abgelehnt hatte, nach einem neuerlichen Antrag des Ex-Monopolisten seine Meinung um 180 Grad und die TA konnte sich damit durchsetzen. "Mit dem nunmehrigen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes ist die Sache hoffentlich endgültig vom Tisch und die Konsumenten haben auch in Zukunft die Gewissheit, dass es diese Services auch weiterhin geben wird", schließt Achim Kaspar seine Ausführungen ab.

Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT)
Der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber hat seit seiner Gründung im Jahr 1997 maßgeblich zur Schaffung fairer und wettbewerbsorientierter Rahmenbedingungen für die neuen Betreiber beigetragen und agiert als umfassende Interessenvertretung der Branche. Die dem Verband angehörenden Unternehmen erzielen pro Jahr insgesamt 1,7 Milliarden Euro Umsatz in der Sprachtelefonie. Von den neuen Betreibern wurden in den letzten Jahren rund 6000 Arbeitsplätze in Österreich geschaffen und ca. 3,5 Milliarden Euro investiert.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Achim Kaspar (eTel Austria AG), Präsident des VAT
Pressestelle eTel Austria AG, Frau Pia Pausch,
Mobil: +43 699 105 10008, E-Mail: p.pausch@pauschpr.at

Mag. Jan Engelberger, Geschäftsführer des VAT
Mariahilfer Straße 37-39, 1060 Wien
Tel.: +43 1 588 39-37
E-Mail: engelberger@vat.at ; Web: http://www.vat.at

(Ende)
Aussender: VAT - Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber
Ansprechpartner: Claudia Pohl
Tel.: 58839-37
E-Mail: pohl@vat.at
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