Gewerbeverein: Die beste Rechtschutzversicherung bietet doch die Republik!
Mit dem Anlassfall Altmann/Klimt hat Jeder Anspruch auf ein Gratis-Verfahren!
Wien (pts031/23.01.2006/21:40) Der Fall Altmann/Klimt ist glücklicher Weise abgeschlossen. Glücklicher Weise auch, weil wir nun wissen, wie Verfahrenskosten bei Schiedsgerichtsangelegenheiten gegen die Republik Österreich abgehandelt werden. Der Bundesregierungs-Sachverständige im Fall Altmann, Georg Kodek lässt uns dies wissen: "Noch nicht ausreichend gewürdigt erscheint bisher auch der Beitrag Österreichs zur letztlich raschen und unkomplizierten Abwicklung durch Vereinbarung eines Schiedsgerichts zu übrigens äußerst großzügigen Konditionen (so übernahm die Republik unabhängig vom Verfahrensausgang die Kosten des Verfahrens, dem Vernehmen nach rund EUR 600.000)".
Im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV) geht man nun davon aus, dass jeder, der ein Verfahren gegen die Republik anstrengt, nunmehr dem Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß auch die Verfahrenskosten vom österreichischen Staat ersetzt bekommt - unabhängig vom Verfahrensausgang und in uneingeschränkter Höhe.
Wie sich dies allerdings im Budget unterbringen lässt, ist eine andere Frage. Den Rechtschutz des Individuums gegenüber der Republik werden künftig alle Steuerzahler zu berappen haben. Aber nun ist der Anlassfall da und es gibt keinen Anhaltspunkt, warum jemand von dieser großzügigen Regelung der Republik ausgeschlossen sein sollte.
Der ÖGV freut sich, dass mit der Causa Altmann/Klimt nunmehr eine Situation entstanden ist, die es jedem Bürger erleichtert, sein Recht gegenüber der Republik kostenfrei durchzusetzen.
In diesem Fall kann man sich des sonst abstrakten Gleichbehandlungsgrundsatzes nämlich schwer entziehen!
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