pts20060424045 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Gewerbeverein: Besserverdiener berappen einen Kleinwagen an die Arbeiterkammer!

Um dann im Berufsleben von ihr Prügeln zwischen die Beine zu kriegen!


Wien (pts045/24.04.2006/22:48) Einen komfortablen Kleinwagen übergibt ein Angestellter an "seine" Arbeitkammer (AK), wenn er 45 Jahre lang die Höchstbeitragsgrundlage zahlt und sich in den wohlverdienten Ruhestand begibt. (3.750 EUR mal 12 Monate mal 45 Jahre mal 0,5 Prozent Beitragssatz gibt 10.125 EUR). Dafür bekommt gerade ein Besserverdiener von der AK außer der fulminanten Zeitschrift "Für Sie" (nein, nicht die renommierte Modezeitschrift) nichts - aber schon gar nichts. Besserverdiener werden somit von der AK geschröpft, denn in den seltenen Fällen, wo sie sich mit dem Arbeitgeber nicht einigen, nehmen sie sich einen Anwalt - findet der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV), der viele Manager vertritt.

Was wir allerdings verschwiegen haben. Unser gutes Arbeitnehmergeld an die AK fließt auch in die Hochkultur. Da wird ein eigenes Theater - Akzente - in Wien betrieben, was den Arbeitnehmer in Reutte sehr erfreut. 363.000 EUR erhielt das Theater Akzent zuletzt aus den Zwangsmitgliedsbeiträgen der AK-Zwangsmitglieder. Die Jahre zuvor wurde das AK-Füllhorn über die "Stätte der Hochkultur" um ein Vielfaches deutlicher entleert!

Das Geld kann ja von der AK ja auch locker hinaus geschmissen werden. Der AK-Beitrag stieg Dank explosionsartiger Steigerung der Höchstbeitragsgrundlage für Besserverdienende in den Jahren 2003 bis 2006 um satte 11,6 Prozent. Knapp vier Prozent pro Jahr somit. Und das für Null Leistung. Das soll einmal Jemandem anderen - außer einem Ölscheich oder der ÖMV - gelingen.

Die Arbeiterkammer vertritt im Segment der Besserverdiener so gut wie niemanden. Ganz im Gegenteil: Nehmen diese Managerpositionen ein, dann arbeitet die AK zu Gunsten der Mitarbeiter den Interessen der Arbeitgebervertreter so penetrant entgegen, dass diese jede Menge Schwierigkeiten haben.

Das alleine sollte ein Grund sein, dass Mitarbeiter mit Vorgesetztenfunktion grundsätzlich aus der Arbeiterkammerzwangsmitgliedschaft auszunehmen sind - es sei denn, sie optieren ausschließlich für eine Mitgliedschaft.

Es geht ja nicht an, den Arbeiterkämmerern in einem Berufsleben einen komfortablen Kleinwagen zu schenken, auf dass diese dann gegen einen vorgehen, dass einem Hören und Sehen vergeht! Oder brauchen sie den Kleinwagen um Vorgesetzte an die Wand zu fahren?

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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