pts20060427044 Politik/Recht, Umwelt/Energie

Gewerbeverein: Nichtumsetzung der EU-Gebäude-RL kostet tausende Jobs!

Bau- und Baunebengewerbe sowie Bauproduktehersteller werden arg geschädigt!


Wien (pts044/27.04.2006/22:51) Der Arbeitsmarkt scheint der Bundesregierung selbst in Vorwahlzeiten vollkommen egal zu sein. Würde nämlich - wie von der EU vorgegeben - die Gebäuderichtlinie seit 4. Januar 2006 in Österreich in Kraft sein, dann wäre bereits jetzt der Bereich Thermische Sanierung die boomendste Sparte im Hochbau. Und damit hingen einige tausend Arbeitslose weniger in den Datenbanken des AMS, meint man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).

Natürlich hat man für alles eine Ausrede. Der seit urdenklichen Zeiten unmögliche Zustand, dass dieses Land - kleiner als Bayern - noch immer über neun Bauordnungen verfügt, ist schier unlösbar.

Staatsverträge zwischen Bund und Ländern müssten abgeschlossen werden. Ansätze dazu gab es, bis findige Juristen drauf kamen, dass dann jede Änderung der Bauvorschriften immer wieder neue Staatsverträge nach sich ziehen würde. Die Länder Niederösterreich und Salzburg verweigerten somit die Unterschrift unter eine harmonisierte Bauordnung.

Was hat das mit der thermischen Sanierung im Wohnbau zu tun? Nun so lange es neun Bauordnungen gibt, kann die EU-Gebäuderichtlinie nicht in heimisches Recht umgesetzt werden. Und damit gibt es auch keine Energieausweise.

Diese Dokumente sind künftig beim Übergang von Wohnungen vorzuweisen. Der Mieter oder Käufer weiß somit, wie viel seiner Heizkosten er den Tauben am Außenfensterbrett widmet. Schlecht sanierte Wohnungen wären somit nicht mehr vermittelbar.
Das ist den Behörden aber schnurzegal. Jede Verzögerung schlägt voll auf den Arbeitsmarkt nieder und schädigt Bau- und Baunebengewerbe sowie Bauproduktehersteller.

Da suchen beamtete Nasenbohrer stets nach Mitteln zur Senkung der Arbeitslosigkeit und zur Belebung der Binnennachfrage. Und niemand schert sich darum, dass die Lösung auf der Hand liegt: Schlicht die Umsetzung der Gebäuderichtlinie.

So wie das offizielle Österreich kein klares Bekenntnis zur Forschung von sich gibt, verweigert man auch ein Bekenntnis zur Stimulierung des Konsumklimas. Wir im ÖGV nehmen das als Wirtschaftsinteressensvertretung mit Interesse und Befremden zur Kenntnis.

Warum startet denn niemand Betroffener eine Amtshaftungsklage oder ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof?

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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