Gewerbeverein: Mit Thermischer Sanierung 5 Fliegen auf einen Schlag treffen!
Warum will die öffentliche Hand hier nicht sinnvolles EU-Recht umsetzen?
Wien (pts002/21.05.2006/22:38) Neusten Informationen zu Folge kommt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in heimisches Recht nun erst 2009. Das wäre drei Jahre nach dem EU-rechtlich vorgeschriebenen Datum 4.1.2006. Man kann sich über die Harmonisierung der neun Bauordnungen im kleinen Land Österreich nicht einigen - also bitte warten. Die Nichtumsetzung von EU-Richtlinien ist an sich oft kein Problem. So hat etwa Österreich die Elektroschrott-Verordnung termingerecht umgesetzt. Die EU-Nachbarn zockelten zeitlich hinterher und hatten einen enormen Wettbewerbsvorteil, kritisierte seinerzeit und kritisiert noch heute der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV).
Nun wird es aber kribbelig. Man will die EU-Gebäuderichtlinie nicht in österreichisches Recht umsetzen oder eben irgend wann 2009. Diese RL sieht die verpflichtende Ausstellung von Energieausweisen vor. Damit wird amtlich dokumentiert in wie weit von Gebäude aus deren Umwelt und nicht deren Inhalt erwärmt wird.
Ein Energieausweis bringt somit einige unschlagbare Vorteile für die heimische Wirtschaft und vor allem für deren Bürger:
+ Schlechte Energiewerte führen zwangsweise zur Sanierung eines Gebäudes - oder zu dessen Abbruch. Das sichert Arbeitsplätze. Und wer will das nicht?
+ Die Verbesserung der Energiesituation des heimischen Gebäudebestandes macht uns von einem toll gewordenen Energiepreis weit gehend unabhängig. Und das wollen wir doch?
+ Blechen wir weniger in die Emirate u.a. an Ölgeldern, dann bleibt mehr Kaufkraft im Land. So wird der Handel stimuliert.
+ Wir erreichen früher die Kyoto-Umweltziele, wenn wir weniger Abluft in den Orbit blasen.
+ Unsere Steuern könnten massiv gesenkt werden, da ja der Staat weniger Mehrwertsteuer bei weniger Ölverbrauch einstreift und selbst weniger zu für die Beheizung der öffentlichen Gebäude ausgibt.
In dieser Situation mit der Umsetzung der EU-GebäudeRL weiter zu warten, ist grob fahrlässig. Wenn schon nicht der Gesetzgeber tätig wird, dann soll gefälligst der Europäische Gerichtshof die Umsetzung unverzüglich verlangen. Dafür ist er ja da.
Die Europäische Union, die sich in alles mischt, was nur denkbar ist, lässt Österreich jede Menge Zeit, eine Europavorgabe unbeachtet zu belassen. Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn die Akzeptanz dieser Institution in Österreich nicht sonderlich hoch ist!
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