Gewerbeverein: Endlich kassiert man von Beamten bei grober Fahrlässigkeit.
Ein Lob der Justizministerin - jetzt fehlt nur noch die Politikerhaftung!
Wien (pts001/28.05.2006/22:14) Der Fall erregt die Gemüter. Das Justizministerium beauftragte die Finanzprokuratur bei sechs Kriminalbeamten je 40.000 EUR Regress einzufordern. In einem Mordfall wurde so recherchiert, dass ein Unschuldiger acht Jahre einsitzen musste. 950.000 EUR Haftentschädigung fielen an.
Vermutlich basiert die BMJ-Aktion auf einer Medienaussendung des Österreichischen Gewerbevereins (ÖGV) von Anfang Juni 2004 (!).
Titel: Wieso berappt der Steuerzahler 1 Million Haftentschädigung? (www.gewerbeverein.at).
Der ÖGV schrieb vor zwei Jahren: "Es dürfte ja bei den vermutlich beamteten Verantwortlichen kein Problem sein, diese inklusive ihrer 80-Prozent-Pensionen für den Rest ihres Lebens zu pfänden. Nichts anderes geschieht ja auch, wenn ein Unternehmer eine Insolvenz baut.
Warum der Staat immer so zimperlich mit seinen Beamten umgeht, ist von der Pensionsharmonisierung bis hin zu dem hier aufgezeigten Fall nicht nachvollziehbar. Fehlt ja gerade noch, dass die Schuldigen an diesem ungerechtfertigten Freiheitsentzug vom Staat kostenlos psychologische Betreuung erhalten, um ihre Schuldgefühle zu verarbeiten."
Für alle, die in diesem Land anderen Schaden zufügen, gibt es Regelungen der Wiedergutmachung. Unternehmer sind grundsätzlich dran, bei Mitarbeitern in der Privatwirtschaft gibt es nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz die gerichtliche Möglichkeit "aus Gründen der Billigkeit den Ersatz zu mäßigen" und nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz sind neuerdings sogar juristische Personen dran, wenn deren Organe einen Fehler bauen.
Nur Beamte konnten bisher im Bereich des Verschuldens wegen grober Fahrlässigkeit mit der Gnade ihres Chefs, der Republik Österreich rechnen. Die muss ja nicht besonders heikel mit ihrem Geld umgehen. Das kommt ja jedenfalls vom Steuerzahler!
Wenn nun einmal Beamte vom Justizministerium zum Regress eingeladen werden, dann darf man Karin Gastinger nur herzlich zu diesem mutigen Schritt gratulieren. Nun fehlt nur noch, dass endlich auch Politiker für ihre Fehler - wir denken da etwa an schlampige Parlamentarier - zur finanziellen Ader gelassen werden!
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