pts20060531052 Politik/Recht

Gewerbeverein: Wenn sich Oberstrichter zur Unproduktivität im Dienst äußern!

Zwischen Null Tasking und Multiple Tasking gibt es einen beachtlichen Unterschie


Wien (pts052/31.05.2006/21:55) Immerhin die Richter des Obersten Gerichtshof waren es, die zu einer bemerkenswerten Erkenntnis gelangten: Unproduktivität eines Arbeitnehmers, der während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken im Internet surfte, E-Mails bearbeitete, CDs brannte, etc. stellt nicht schon per se einen Schaden des Arbeitgebers dar. Einem Schadenersatzanspruch fehlt es an Kausalität, denn das Entgelt wäre vom Arbeitgeber auch bei "produktiver" Leistung des Arbeitnehmers zu zahlen gewesen.

Da haben sich die Damen und Herren Oberstrichter aber ordentlich Ezzes aus dem öffentlichen Dienst geholt - vermutet man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).

Die Kernaussage der Richter ist für Nichtjuristen nicht anders zu deuten, als so: "Sei am Arbeitsort anwesend, was du dort tust, ist egal".

Nun wissen wir, dass das Maßnehmen der Oberstrichter an ihrer eigenen Arbeitswelt stattfindet. Eine andere Welt wird ihnen allenfalls an der Supermarktkasse eröffnet. Aber dort scannen ja glücklicher Weise für alle Beteiligten Mitarbeiter und keine Beamte.

Trotzdem dürfte man doch die Einsicht verlangen, dass ein produktiv in der Privatwirtschaft Tätiger im Normalfall mehr Geld in's Unternehmen bringt, als einer, der seine privaten CDs brennt. Ausnahmen gibt es dann, wenn der PC abstürzt - vielleicht gar nach dem privat CD-Brennen (?) - oder einem die Beamten wieder einmal abfordern, anzugeben, wie viele Semmeln eine Bäckerei in der Woche zu Bröseln vermahlen hat. Aber das wird ja laut Grasser bis 2010 um ein Fünftel besser. (Nicht die Brösel, sondern die Bürokratie!)

In der Wirtschaft ist man erschüttert, wenn man derartige höchstgerichtlichen Entscheidungen liest. Hier kann man sich keine Reserven mehr leisten, wie das im öffentlichen Bereich gang und gäbe ist.

Das leider noch immer weit verbreitete Denken, dass Arbeiten generell in geschützten Werkstätten stattfindet, mag schon für so manchen Beamten gelten, der beim Betreten des Amtshauses in der Früh laut "Mahlzeit" sagt und sich um drei Uhr beim nach Hause gehen mit einem herzhaften "Gute Nacht" verabschiedet.

Es ist wohl hoch an der Zeit, dass auch beim Obersten Gerichthof ein Sabbatical eingerichtet wird, das dessen Richtern die Möglichkeit gibt, die Arbeitsrealität kennen zu lernen. Durch Multiple Tasking hat sich nämlich da sehr viel in den letzten zehn Jahren getan. Und zwar ein haushoher Unterschied verglichen zum Null Tasking.

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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