Ärzte GmbH steuerlich nur bedingt ein Vorteil
Experten empfehlen: Vor- und Nachteile genau abwägen
Mag. Monika Seywald, TPA Horwath |
Wien (pts018/22.09.2010/12:45) Seit kurzem gibt es für Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, auch in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zusammen zu arbeiten. Bevor man sich für diese Form der Gruppenpraxis entscheidet, sollten aber alle Vor- und Nachteile genau geprüft werden. Gerade steuerlich kann man vielfach als Einzelunternehmer oder in einer OG derzeit deutlich besser aussteigen. Und da der Gesamtvertrag mit den Kassen noch aussteht, können aktuell nur nicht erstattungsfähige Leistungen wie z.B. Schönheitsoperationen über die GmbH abgewickelt werden.
Das Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen TPA Horwath informierte Mitte September 2010 zahlreiche ÄrztInnen in zwei Seminaren über Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten rund um die neu eingeführte Ärzte-GmbH. Gemeinsam mit hochrangigen Vertretern der Österreichischen Ärztekammer wurden die wichtigsten Aspekte der Gründung einer bzw. Einbringung in eine Ärzte-GmbH behandelt. Der Andrang und das Interesse der MedizinerInnen war so enorm, dass ein 2. Termin eingeschoben werden musste.
Gesamtvertrag noch ausständig
Die Beziehungen zwischen den Krankenversicherungsträgern und den freiberuflich tätigen ÄrztInnen in den Gruppenpraxen werden durch sogenannte Gesamtverträge geregelt. Derzeit gibt es den Gesamtvertrag aber nur für die Ärzte-OG (Offene Gesellschaft), nicht aber für die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Das heißt, die Gründung einer Ärzte-GmbH ist derzeit nur für nicht erstattungsfähige Leistungen wie z.B. Schönheitsoperationen möglich. Für ÄrztInnen, die andere Leistungen anbieten, macht es aber genau jetzt Sinn, sich umfassend über Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform zu informieren und - bei Interesse an einer Ärzte-GmbH - die umfangreichen Vorbereitungen und Verhandlungen in Angriff zu nehmen.
GmbH steuerlich häufig nur bei voller Gewinnthesaurierung interessant
"Aus aktueller steuerlicher Sicht ist die Ärzte-GmbH im Vergleich zur Personengesellschaft derzeit nicht wirklich ein Vorteil", stellen die Steuerexperten und Partner von TPA Horwath, Monika Seywald (Foto) und Gottfried Maria Sulz, klar.
Nimmt man als Beispiel eine/n Arzt/Ärztin mit Einzelpraxis, der/die bei einem Jahresumsatz von 300.000 Euro 150.000 Euro Betriebsausgaben verzeichnet und Wertpapierinvestitionen in höchstmöglichem Ausmaß hat, so werden 55.485 Euro Einkommensteuer fällig. Unterm Strich bleiben 94.515 Euro netto auf dem Konto - der durchschnittliche Steuersatz liegt somit bei 36,99 %. Das Gleiche gilt für die einzelnen Gesellschafter einer Personengesellschaft (OG), geht man vom gleichen anteiligen Umsatz und den gleichen anteiligen Betriebsausgaben aus.
Betrachtet man zum Vergleich die GmbH (mit zwei Gesellschaftern) bei einem Jahresumsatz von 600.000 Euro und Betriebsausgaben von 300.000 Euro, so fallen - bei voller Gewinnausschüttung - 75.000 Euro Körperschaftsteuer (KöSt) und 56.250 Euro Kapitalertragsteuer (KESt) an. Die Steuerbelastung liegt bei 43,75 %, netto bleiben den beiden Gesellschaftern damit nur je 84.375 Euro im Vergleich zu 94.515 bei der OG. Das ergibt pro Jahr einen Nachteil von netto über 10.000 Euro, pro Gesellschafter. "Dieser Punkt geht klar an die Personengesellschaft", so Monika Seywald von TPA Horwath.
Anders sieht es bei einer GmbH mit voller Gewinnthesaurierung aus: Bei gleichen Kennzahlen (zwei Gesellschafter, 600.000 Euro Umsatz, 300.000 Euro Betriebsausgaben) fällt zwar 75.000 Euro KöSt an, jedoch keine KESt, solange kein Gewinn ausgeschüttet wird. So verbleiben in der GmbH pro Gesellschafter netto 112.500 Euro pro Jahr, der Steuersatz beträgt 25 %.
"Damit erzielt die Ärzte-GmbH mit voller Gewinnthesaurierung steuerlich das günstigste Ergebnis - bei voller Gewinnausschüttung ist die GmbH dagegen das Schlusslicht mit der höchsten Steuerbelastung", betont Gottfried Maria Sulz und ergänzt: "Solange die derzeitigen steuerlichen Begünstigungen des Gewinnfreibetrages für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gelten, empfiehlt sich der Wechsel in die Ärzte GmbH also nur sehr bedingt, wenn z.B. hohe Investitionen geplant sind oder höhere Rückzahlungen für Betriebskredite anstehen."
Ranking (in diesem Beispiel):
Rang 1: Ärzte-GmbH mit voller Gewinnthesaurierung
Steuerbelastung 25,00%
Rang 2: Arzt mit Einzelpraxis und Gewinnfreibetrag
Steuerbelastung 36,99%
Rang 3: Ärzte-OG mit Gewinnfreibetrag
Steuerbelastung 36,99%
Rang 4: Ärzte-GmbH mit Vollausschüttung
Steuerbelastung 43,75%
Vor- und Nachteile abwägen
Daneben gibt es auch zahlreiche weitere steuerliche Aspekte abzuklären, etwa:
- Soll ich die Ordinationsräumlichkeiten wirklich in die Ärzte-GmbH einbringen?
- Wie lassen sich Autos optimal in die Ärzte-GmbH einbringen?
- Wie kann ich ein abweichendes Wirtschaftsjahr steuerlich optimal nützen?
"Ein Gespräch mit einem fachkundigen Steuerberater / einer Steuerberaterin vor einer so wichtigen Entscheidung wie dieser ist unumgänglich", betonen Monika Seywald und Gottfried Maria Sulz, beide Partner von TPA Horwath.
Zusammengefasst weisen die Rechtsformen, die für eine Arztpraxis zur Wahl stehen, insbesondere folgende Vorteile auf:
Einzelunternehmen und Personengesellschaft (Ärzte-OG)
- Geringer Gründungsaufwand
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Einfache Gewinnermittlung möglich (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
- Tarifermäßigung durch den Gewinnfreibetrag
- Keine Mindestertragsteuer
- Keine Lohnnebenkosten für Unternehmerlohn
Ärzte-GmbH
- Bei Gewinnthesaurierung nur 25%ige Steuerbelastung
- Steuerstundung
- Haftungsbeschränkung
- Geschäftsführerentgelt ist steuerlich absetzbar
- Abweichendes Wirtschaftsjahr
- Aussagekräftigere Erfolgsanalysen infolge doppelter Buchhaltung
- Verbesserte Organisation durch gesellschaftsrechtliche Vorgaben und Rechnungslegungsvorschriften
- Beteiligungen können mit halbem Steuersatz (ca. 25 %) übertragen werden
- Altersvorsorge durch Pensionszusagen
Zahlen und Fakten zu TPA Horwath
TPA Horwath ist eines der größten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen Österreichs. Neben 11 Standorten in Österreich zählt die TPA Horwath Gruppe 13 Standorte in Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Insgesamt beschäftigt die TPA Horwath Gruppe mehr als 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Seit 1995 ist TPA Horwath Mitglied von Crowe Horwath International, einer weltweiten Vereinigung von selbständigen und unabhängigen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern. Das Kompetenznetzwerk umfasst 140 Mitgliedsfirmen mit 550 Standorten in über 100 Ländern und zählt zu den "Top Ten" der weltweit tätigen Beratungsnetzwerke.
(Ende)Aussender: | TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH |
Ansprechpartner: | Mag. Christa Danner |
Tel.: | 01/58835-217 |
E-Mail: | christa.danner@tpa-horwath.com |