pts20121102005 in Business

Tagesgeldkonto Umsatz von Finanztransaktionssteuer nicht betroffen

Zahlungen auf Tagesgeldkonten vermutlich von Transaktionssteuer befreit


tagesgeldvergleich.com  über Finanztransaktionssteuer und Tagesgeldkonto Erträge
tagesgeldvergleich.com über Finanztransaktionssteuer und Tagesgeldkonto Erträge

Hambühren (pts005/02.11.2012/09:10) tagesgesgeldvergleich.com informiert: Seitens der FDP noch abgelehnt, stimmen inzwischen alle Bundestagsparteien der europaweiten Einführung einer Transaktionssteuer zu. Voraussetzung für die Einführung seitens der CDU/CSU ist jedoch eine europäische Gesamtlösung. Sinn und Zweck der von der EU im Rahmen der Finanzplanung 2014 - 2020 geplanten Steuer ist die Steigerung für Kosten von Kapitalmarktgeschäften. Ziel der Kostensteigerung ist die Eindämmung des volkswirtschaftlich zweifelhaften Hochfrequenzhandels und der Arbitragegeschäfte; Umsätze auf Tagesgeldkonten fallen nicht darunter.

Die Finanztransaktionssteuer hat keine Auswirkungen auf das Einlagengeschäft
Privatanleger, die ihr Guthaben als Termingeld oder auf einem Tagesgeldkonto anlegen, sind von dieser Besteuerung nicht betroffen (weite Infos auf http://www.tagesgeldvergleich.com/tagesgeldkonto.html ). Der Grund ist einleuchtend, bei der Geldanlage als Tagesgeld handelt es sich nicht um eine Finanztransaktion. Anders verhält es sich bei dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren. Gerade der Markt für Derivate gilt als hochspekulativ. Der Gedanke der EU läuft daraus hinauf, gerade den technischen Handel durch eine zusätzliche Steuer für die institutionellen Anleger und Händler unattraktiv zu machen. Ebenfalls betroffen wären die Arbitragegeschäfte, die aufgrund geringer Margen über Volumen zu Gewinnen führen. Durch eine Transaktionssteuer würden diese Gewinne faktisch nivelliert werden. Skeptiker der Besteuerung befürchten jedoch, dass die Teilnehmer an den Kapitalmärkten in Regionen ausweichen, in denen keine Besteuerung stattfindet. Vermieden werden soll diese Steuerflucht durch die Planung, die Finanztransaktionssteuer in dem Land zu erheben, in dem der Finanzmarktteilnehmer, in erster Linie also Banken und institutionelle Anleger, den Geschäftssitz haben.

Der Endkunde zahlt für seine Geldanlage so oder so
Wer als Anleger seine Gelder in Aktien oder andere handelbare Kapitalanlagen investiert, ist von dieser Besteuerung ebenfalls betroffen. Dabei ist davon auszugehen, dass die Banken die Steuern an die Endkunden weitergeben. Es ist nicht auszuschließen, dass auch die Besteuerung des Interbankenhandels auf die Privatanleger in Form höherer Gebühren oder Zinssätze im Aktivgeschäft übertragen wird. Wertpapierkunden sind damit doppelt belastet, zum einen müssen sie die Steuern auf die eigenen Transaktionen bezahlen, zum anderen indirekt die fiskalische Belastung der Kreditinstitute übernehmen. Auch für Anleger mit Tagesgeldkonten kann die Transaktionssteuer indirekt Auswirkungen haben. Werden im Aktivgeschäft die Zinsen erhöht, um die Kosten zu kompensieren, so ist der Umkehrschluss, dass eine Zinssenkung im Passivgeschäft die Gesamtrendite der Unternehmen erhöht. Besonders davon betroffen wären die Anleger, welche Tagesgeldkonten bei Geschäftsbanken oder Sparkassen unterhalten. Möglicherweise positiver sieht es für die Anleger aus, welche ihr Tagesgeld bei Direktbanken führen, die sich in Deutschland auf das Einlagengeschäft spezialisiert haben. Tipps zur Tagesgeldkontoeröffnung finden sich auf http://www.tagesgeldvergleich.com/tagesgeldkonto/tagesgeldkonto-eroeffnen .

Auch wenn es sich um Zweigniederlassungen europäischer Geschäftsbanken handelt, die in ihrem Heimatland ebenfalls mit der Transaktionssteuer belastet werden, bleibt die Hoffnung, dass der deutsche Zweig diese Kosten nicht übernehmen muss.

(Ende)
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