ptp20240830024 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

Werden nach der Wahl sächsische Unternehmen zur Kasse gebeten?


Dresden (ptp024/30.08.2024/13:00)

Die Corona-Soforthilfen waren ursprünglich ausgelegt als nichtrückzahlbare Unterstützung für Unternehmen, die in der Corona-Zeit in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

So gut, so schön. Aus einer sicheren Quelle musste ich nun erfahren, dass in Sachsen bis zu 70.000 Unternehmen droht, natürlich nach der Wahl, einen Brief von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu erhalten, in dem sie aufgefordert werden, die staatlichen Corona-Soforthilfen nun umgehend zurückzuzahlen. Auch die Tagesschau berichtete bereits am 17.7.2024 über dieses Thema. Keine Rede mehr vom Ausgangspunkt der Intention der Soforthilfen. Werden nach der Wahl die sächsischen Unternehmer knallhart zur Kasse gebeten?

Als Stellvertretender Vorsitzender der WerteUnion Sachsen und selbst auch Unternehmer finde ich diese Art und Weise unserer Landesregierung unerträglich. Die Unternehmen mussten sich in den Corona-Jahren "nackig" machen, um Staatshilfen in der damals echt schweren Zeit zu erhalten. Laut meiner Quelle ist dieses in meinen Augen sittenwidrige Vorhaben des "Geldeintreibens" seitens des CDU-geführten sächsischen Finanzministeriums bereits seit Monaten geplant. Ausführendes Organ – ich betone es gern noch mal: NACH DER WAHL – wird wohl die Sächsische Aufbaubank sein, die alle Daten der damals Hilfe beantragenden Unternehmen gespeichert hat.

Das sollte ein Weckruf für alle sächsischen Unternehmen sein, die vorhaben, am Sonntag die Verantwortlichen dieses Plans, also die CDU, zu wählen.
Es ist Ihre Entscheidung.

(Ende)
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