pte20000801019 in Business

"Fahrlässige Krida" abgeschafft

Gesetzesnovelle ab heute gültig


Wien (pte019/01.08.2000/12:59) Die Reform des Kridastrafrechts tritt heute, Dienstag, in Kraft. Eine wesentliche Änderung des Paragraphen 159 des Strafgesetzbuches betrifft den Titel, der nunmehr "Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen" (anstatt "fahrlässige Krida") lautet. Die Gesetzesnovelle wurde im Juni im Nationalrat einstimmig beschlossen.

Die Unterschiede bei kridaträchtigen Handlungen sind im neuen Gesetz taxativ aufgelistet. Dazu gehören u.a. das tatsächliche Verschleudern oder Verschenken von Vermögen und außergewöhnlich gewagte Geschäfte. Eine wesentliche Änderung betrifft auch das Strafausmaß: Im Falle einer Verurteilung drohen dem Angeklagten statt bisher zwei Jahre nur noch ein Jahr Freiheitsentzug. Wer seine Gläubiger um zehn oder mehr Mio. Schilling prellt, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen. "Redliches Scheitern eines Unternehmens" gehört künftig nicht mehr zu den strafbaren Tatbeständen.

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