ÖGV: Frau (Jg.45) sucht Deppen (Jg.48, männl.), der ihre Pension 13 Jahre zahlt!
Chromosomenstruktur und drei Jahre Geburtsdifferenz entscheiden über 20 Jahre!
Wien (pts005/17.03.2003/08:37) GERECHT - ZUKUNFT - NACHHALTIG: steht als Leitbild der Regierungserklärung 2003 - 2006 am Beginn derselben. Das sieht etwa beim Pensionsantrittsalter so aus:
Die Gnade einer drei Jahre früheren Geburt und einer minimalen Differenz der Struktur in einem einzigen von 23 Chromosomenpaaren des Menschen (XX- oder XY-Kombination) in Österreich entscheidet darüber, ob sie/er dreizehn Jahre früher oder später in Pension geht. Wie das?
Eine Frau, Geburtsjahr 1945 konnte im Jahr 2000 mit 55 Jahren in den Ruhestand gehen, ein Mann, geboren 1948 - drei Jahre später - wird nach der zukünftigen, "selbst"-gerechten und nachhaltigen Pensionsreform 2013 in Pension gehen können.
Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) trat stets für eine Anpassung von Lebenserwartung und Pensionsantrittsalter ein. Als Julius Raab bei der Festlegung des Pensionsalters seine Experten fragte - so die Anekdote - wie alt denn ein Mann in Österreich im Durchschnitt wird, antworteten diese: 67 Jahre. Gut meinte Raab, dann setzt das Pensionsantrittsalter mit 65 fest! Da ist es nun seit etwa fünfzig Jahren und es wird unseren Nachkommen schon passieren, dass es einmal auf 70 oder mehr steigt. Dazu steht der ÖGV voll!
Am Beispiel der 1945 geborenen Frau und des 1948 geborenen Mannes erkennt man wohl sehr leicht, dass mit der Gerechtigkeit irgendetwas nicht stimmen kann. Insbesondere, wenn man eine unverheiratete Frau ohne Kinder mit dem berühmt haushaltsfaulen Mann ohne Gewissen für seine Brut vergleicht.
In beider Pensionskarriere gibt es außer dem kleinen Unterschied in der Chromosomenstruktur nur noch einen weiteren: Eine minimale Mutation auf Chromosom Nummer vier, die darüber entscheidet, dass Männer im Durchschnitt sieben Jahre kürzer leben als Frauen. Macht somit 13 Jahre Unterschied aus Chromosomenpaar XX oder XY und sieben weitere Jahre aus Chromosom Nummer vier plus ein bisschen riskanteres Leben, ein paar Achterl Wein und einige Zigaretten mehr.
Ergibt somit 20 Jahre Unterschied in der Pensionsbezugsdauer; das ist aber auch verbunden mit 13 Jahren weniger Pensionsbeitragszahlung der Frau.
Ob das mit dem vielsagenden Dreiklang GERECHT - ZUKUNFT - NACHHALTIG gemeint ist?
(Ende)Aussender: | Österreichischer Gewerbeverein |
Ansprechpartner: | Dr. Herwig Kainz |
Tel.: | 01-587-36/3330 |
E-Mail: | h.kainz@gewerbeverein.at |