pts20030312007 Forschung/Entwicklung, Politik/Recht

Gewerbeverein: Regierung stellt sich bei Forschung bewusst gegen EU-Politik

Verbot von therapeutischem Klonen verstößt gegen Artikel 17 StGG und EU


Wien (pts007/12.03.2003/08:30) Die Regierungserklärung weist uns den Weg für künftige Generationen - liest man dort einleitend. Die darin enthaltenen Visionen sind etwa auf dem Niveau von Helmut Schmidt, dessen Zitat "Wer Visionen hat, braucht einen Arzt" oftmals nachgeplappert wird.

So wird in der österreichischen Regierungserklärung vom 6.3.2003 das Klonverbot durch nationale, europäische und internationale Regelungen festgeschrieben. Wer schon so naiv ist, dies von heimischem Boden aus für andere Länder zu verlangen, der kennt offenbar das österreichische Staatsgrundgesetz nicht: Art. 17: "Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei". Soll so sein: Österreich ist ja auch beim Gleichheitsgrundsatz nicht prinzipientreu. Darüberhinaus wird mit dem therapeutischen Klonverbot - und nur um dieses geht es - die Verantwortung unserer Wissenschaftler infrage gestellt, der Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort mutwillig diskriminiert und den Menschen mögliche Heilung durch therapeutisches Klonen bewusst und unverantwortlich verweigert - Niveau "Krone"!

Österreich hat nur eines verschlafen: Die EU tickt anders: Von 2003 bis 2006 sind im "Sechsten Forschungsrahmenprogramm" zweieinhalb Milliarden für "Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie" vorgesehen. Die europäische Biotechnologie wird bereits 2005 mehr als 100 Milliarden Euro erwirtschaften. Im Jahr 2010 will man die USA hinter sich gelassen haben. Um das Ziel zu erreichen - so die EU - müsse man die Forschung an Stammzellen stark fördern. Andernfalls werde Europa von der "Spitze der wissenschaftlichen Entwicklung verdrängt" - Zitat des EU-Forschungskommissars Philippe Busquin.

In Belgien etwa, gibt es keine gesetzliche Regelung zur Forschung an menschlichen, embryonalen Stammzellen. Der belgische Senat hat sich bereits für eine solche Forschung und auch für das so genannte therapeutische Klonen ausgesprochen. Er wird bestimmt nicht verantwortungslos handeln!

Der "ethische Pluralismus" innerhalb der EU verhindert grundsätzlich allzu restriktive Maßnahmen. Auch das "therapeutische" Klonen, eigentlich ein "Zellkerntransfer" ist neuerdings in der EU "state of the art".

Da werden sich doch die EU-Forschungspolitiker von der österreichischen antiquierten Regierungserklärung beeindruckt zeigen - so der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV).

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Dr. Herwig Kainz
Tel.: 01-587-36/3330
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