pts20030321004 Politik/Recht

Gewerbeverein: PVA ist unfähig, in 2,5 Monaten Geld zu retournieren

PVA soll wenigstens so fair sein und Verzugszinsen für 5.500 Euro nachzahlen


Wien (pts004/21.03.2003/08:20) Aus einer Mitgliedsfirma wird uns folgender kurioser Fall bekannt: Eine Mitarbeiterin stellte Anfang 2003 an die PVA den Antrag auf Rückerstattung von ungerechtfertigt doppelt bezahlten Pensionsbeiträgen in Höhe von etwa 5.500 Euro. Bis dato fand sich kein Sachbearbeiter, der diesen simplen und klaren Vorgang gelöst hätte. Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) verfolgt die mangelnde Kundenorientierung der PVA schon seit langem mit großem Argwohn. Immerhin sind Arbeitgeber die stärksten Financiers dieser Einrichtung.

Die vorläufige Antwort der PVA - welche die Antragstellerin nun erhielt - strotzt vor zur Schau getragener Hilflosigkeit:

"Bezugnehmend auf Ihre E -Mail vom 18.03.2003 teile ich Ihnen mit, dass ich Ihren Antrag vom Januar 2003 bis heute noch nicht erhalten habe. Ich habe jedoch bereits die zuständige Abteilung beauftragt, diesen zu suchen. Die von Ihnen angesprochene Verzögerung ist durch die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten und der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter zustandegekommen. Wir bedauern diesen Umstand, sind jedoch bemüht, Ihren Antrag so rasch wie möglich zu erledigen. Zu der Anfrage bezüglich einer Zinsenvergütung teile ich Ihnen mit, dass diese in dem von Ihnen beantragten Verfahren nicht möglich ist.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis"

Dazu der ÖGV, der kein Verständnis, sondern nur Verständnislosigkeit aufbringt:

* Ein Arbeitgeber zahlt an die inkassierende GKK (für die PVA) 2,5 Monate seine Beiträge nicht. Der hat - vollkommen zu Recht - ein ordentliches Verfahren am Hals. Und Zinsen brennt er Länge mal Breite. Auch Insolvenz hängt als Damoklesschwert über ihm.

* Gerade weil große öffentlich-rechtliche Organisationen Unternehmen im Zahlungsverkehr stets warten ließen, wurden ab August 2002 durch das von der EU initiierte Zinsenrechts-Änderungsgesetz die Zinsen für Zahlungsverzug von 5 auf 10,75 Prozent mehr als verdoppelt. Die Bestimmung gilt nur für Geschäfte zwischen Unternehmern. Die zitierte Mitarbeiterin bekommt für die offen eingestandene Unfähigkeit der PVA bislang weder ihr Geld - Zinsen, kann sie überhaupt vergessen!

Mit den Zinsen hat's ja die PVA: Das Weihnachtsgeld zur Pension wird ja bereits im Spätsommer bezahlt, das Geld geht im Umlageverfahren zwei bis drei Monate später ein. Da braucht niemand zu arbeiten, auf Knopfdruck wird gerechnet!

Geld rasch auszahlen, wenn der Computer die Abrechnung ausspuckt, aber flüchten, wenn Arbeit lauert - das scheint die Devise in der PVA zu sein. Kundenbindung ist jedenfalls gegeben.

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Dr. Herwig Kainz
Tel.: 01-587-36/3330
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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