pts20030325006 Bauen/Wohnen, Politik/Recht

Gewerbeverein: AK wünscht Gratiswohnen nach Selbstbedienungsart

Natürlich muss man für sein Handeln vor Gericht das volle Risiko tragen


Wien (pts006/25.03.2003/09:03) Furchtbares bahnt sich an - jedenfalls aus Sicht der Arbeiterkammer: Wer im Wohnrechtsverfahren verliert, soll künftig die Kosten des Gegners bezahlen müssen. Derzeit haben beim mietrechtlichen Außerstreitverfahren Mieter und Wohnungseigentümer nur die Gerichtskosten - 43 Euro Gerichtsgebühren für die Antragstellung -, und die Kosten für die eigene Vertretung zu tragen.

Wohin dies führt, sieht man bereits im mietrechtlichen Schiedsverfahren. Da dies nichts kostet, pilgern alljährlich gewitzte Mieter mit irgendwelchen Scheinargumenten dorthin und fechten die Betriebskostenabrechnung an. Irgendein kleiner Betrag wird immer wieder gefunden - auch wenn er nur der Besänftigung der aufgerührten Friedenszinsmieterseele dient.

Nach einem Gesetzesentwurf von Justizminister Dieter Böhmdorfer sollen der Mieter oder Wohnungseigentümer künftig die Rechtsanwaltskosten des Gegners bezahlen, wenn ein Mietrechtsstreit verloren wird. Je länger das Verfahren dauert, desto höher werde das Risiko für den Wohnungsnutzer - so die AK. Viele würden dadurch ihre Rechte gar nicht mehr wahrnehmen, befürchtet sie: "Der Mieterschutz wird massiv geschwächt."

Nachdem sich der Grundsatz des Verursacherprinzips durch fast alle Rechtsmaterien durchzieht, hat der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) ein Problem damit, warum dieser faire Ansatz nicht auch im Wohnrechtsverfahren Einzug halten soll. Mit dem gleichen Recht könnte man ja auch das Scheidungsrecht als Schwächung des Rechtszuganges bezeichnen - dort zahlt man ja im Falle des Unterliegens auch die volle Länge der gegnerischen Verfahrenskosten.

Der ÖGV steht voll zum Entwurf des Justizministeriums zur Änderung des Außerstreitgesetzes, des Mietrechtsgesetzes und des Wohnungseigentumsgesetzes, einen "Vertretungskostenersatz" vorzusehen. Verliert eine Partei, muss sie demnach fairerweise auch Verfahrenskosten - einschließlich der Kosten der Vertretung durch einen Rechtsanwalt, Notar oder Interessenvertreter - des Gegners tragen. Damit wird den schikanösen Klagen insbesondere seitens der Mieter ein Riegel vorgeschoben.

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Dr. Herwig Kainz
Tel.: 01-587-36/3330
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
|