Gewerbeverein: Pensionsreform - das einfachste Projekt der Welt
Systemharmonisierung scheitert bisher an der Angst der Politiker
Wien (pts003/08.05.2003/08:10) Die Pensionsreform wäre ja wirklich nicht schwierig gewesen, wenn man zuerst die Harmonisierung der Systeme vorgenommen hätte. Dies geht mit einem Drei-Paragrafen-Gesetz:
* Paragraf 1: Für alle Beschäftigten von Institutionen, die im Bereich der Rechnungshofsprüfungskompetenz stehen und insbesondere die dort tätigen Funktionäre gelten die Bestimmungen des ASVG ab 1.1.2004.
* Paragraf 2: Allfällige Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung, die über die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage hinausgehen, werden bei einer privaten Pensionskasse veranlagt; der Ertrag wird ab Pensionsantritt ausbezahlt.
* Paragraf 3: Bestehende Pensionen der betroffenen Personen, die über der jeweiligen vergleichbaren ASVG-Höchstpension liegen, werden so lange nicht valorisiert, bis sie diesen Betrag erreicht haben.
Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) stützt sich - unter Annahme einer konsequenten Umsetzung dieses Minigesetzes mit Maxiauswirkungen - auf Schätzungen, dass dies zu einer jährlichen Budgeteinsparung von einer Milliarde Euro führt.
Dieses "Pensionsfairness-Gesetz" braucht allerdings den Mut der Politiker, sich selbst, den Parteifreunden, Beamten und sonstigen staatlichen Sonderpensionsbeziehern, Einsicht in Gerechtigkeit näherzubringen. Da macht man sich bei Besitzstandswahrern nicht unbedingt beliebt.
Übrigens könnte in Relation zu den mehreren tausend Seiten Budgetbegleitgesetz und der dafür wenige Arbeitstage dauernden Begutachtungsfrist diese beim Pensionsfairness-Gesetz via Internet auf zwei Sekunden reduziert werden.
Nur Mut Politiker, es gibt auch ausserhalb ASVG, GSVG, FSVG und BSVG noch Bereiche, die ordentlich Geld ins Budget spülen!
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