pts20040503038 Politik/Recht

Gewerbeverein: Verändert sich Ihr Leben durch eine EU-Verfassung?

Möglicherweise, denn nach Artikel 10/1 geht alle Macht von EU-Organen aus!


Wien (pts038/03.05.2004/19:05) Es ist ja wohl primär eine Kernfrage bei jeder Entscheidung, ob sich die individuelle Situation verändert. Sekundär haben wir wohl auch alle in konzentrischen Kreisen unsere Mitmenschen bei solchen Entscheidungen einzubeziehen. Nun leben wir in Österreich seit neun Jahren ohne EU-Verfassung, andere EU-Bürger sogar ein halbes Jahrhundert. Was meinen Sie, ändert eine EU-Verfassung zu Ihrem persönlichen Vorteil?

Sieht man sich generell die Entstehung von Verfassungen an, dann bemerkt man, dass diese stets am Anfang einer Neuentwicklung standen. Das gilt für die heimische, wie für die des Iraks in der Phase seiner nunmehrigen Neuformierung. Spielregeländerungen werden des Spiels führen stets dazu, dass jeder seinen Vorteil auszubauen versucht!

Die EU hat derzeit so etwas wie Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie ist ein Club, dessen Mitgliedskarte in ganz Europa höchst begehrt ist. Keinem Club, so der aktuelle britische Economist, rennen die Mitglieder so die Tür ein wie der EU. Über dessen Grenzen hinaus besitzen sogar etwa sechs Prozent aller erwachsenen jüdischen Israelis bereits EU-Pässe, weitere 14 Prozent würden einen beantragen wollen.

Tony Blair und die sieben weiteren Ankündiger-Länder sollen deshalb wirklich abstimmen lassen, ob wir eine - oder gar diese - EU-Verfassung brauchen. Und nicht nur diese, sondern auch die anderen Mitgliedsländer. Mit Blairs mutigem Schritt kommen auch seine Kollegen unter Zugzwang, dem Volk zu erklären, was auf den tausend Seiten des Giscard d'Estaing-Papiers steht.

Blair hat aber zusätzlich noch bewirkt, dass alle europäischen Politiker sehr deutlich um die Bürger werben müssen, soll das Projekt Europa in eine bessere Verfassung kommen.

Mit deren Artikel 10/1 können wir nämlich alle reichlich wenig anfangen: "Die Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der ihnen zugewiesenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten."

Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) fordert daher auch für Österreich eine verbindliche Volksabstimmung über den EU-Verfassungsentwurf.

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Dr. Herwig Kainz
Tel.: 01/587 36 3330
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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