pts20040705027 Politik/Recht, Bildung/Karriere

Gewerbeverein: 750.000 öffentlich Bedienstete sind mind. um 350.000 zu viele!

Der Vergleich mit Deutschland zeigt, dass unsere Verwaltung viel zu üppig ist!


Wien (pts027/05.07.2004/13:03) Benchmarken ist der Schlüssel, der uns sagt, in wie weit verschiedene Kennzahlen stimmig sind. Dabei gilt grob etwa zwischen Österreich und Deutschland die Relation 1:10. Nun hat Österreich 750.000 öffentlich-rechtlich Bedienstete in Bund, Ländern und Gemeinden. Deutschland findet mit 4.000.000 das Auslangen. Dies legt den Schluss nahe, dass wir verglichen mit der noch immer komfortablen Beamtenrepublik Deutschland um 350.000 Öffentlich-rechtliche zu viel beschäftigen - meint man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).

Selbst der Doppelstaat Deutschland des Jahres 1991 - unmittelbar nach der Wiedervereinigung waren noch zwei Staatengebilde samt Belegschaft im Amt - beschäftigte mit 5.200.000 Staatsdienern bei weitem nicht so viele, wie im Vergleich dazu Österreich. Immerhin ist es den Deutschen gelungen, innerhalb von etwas mehr als zehn Jahren 23 Prozent überflüssiger Beamter abzubauen. Nach wie vor sieht aber die Budgetlage unseres großen Nachbarn triste aus. Dort greift man aber auch nicht so schamlos ins Portemonnaie wie der heimische Finanzminister.

Der Schluss aus diesen Vergleichszahlen ist sehr einfach. Die primäre Aufgabe des nach wie vor tagenden Verfassungskonvents ist es, aufzuzeigen, wie diese zumindest 350.000 überflüssigen öffentlich-rechtlich Bediensteten abzubauen sind.

Mit Sicherheit wird dies nicht ohne krasse Auflockerung der Pragmatisierung abgehen. Wir können nämlich jetzt nicht nach den 50jährigen Lehrern auch noch die 45jährigen in gepolsterten Vorruhestand schicken.

Der einzige Weg, überzählige Staatsdiener weiter zu beschäftigen, ist allenfalls sie in produktive Bereiche zu verlagern. Der ÖGV schlug hier die Schwarzarbeitsbekämpfung ebenso wie etwa die Bearbeitung von Asylanträgen vor. Geht nicht, meinen Verfassungsjuristen. Öffentlich-rechtlich Bedienstete können nicht von einem Ressort in ein anderes versetzt werden.

Wer sich stets von Bedenkenträgern erklären lässt, was alles nicht geht, der wird keine notwendigen Reformen durchziehen. Es wird daher erforderlich sein, sich die notwendigen Mehrheiten zu sichern, um verfassungsrechtlich abgesicherte Erbhöfe zu knacken. Anders wird man eine Strukturreform nicht hin bekommen.

Die Bundesheerreformkommission hat gezeigt, wie ein parteienübergreifender Konsens zu Stande kommen kann. Bei der Bundesstaatsreform ist dies noch bei weitem wichtiger!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Dr. Herwig Kainz
Tel.: 01/587 36 3330
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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