Gewerbeverein: Neben der Pensions- auch eine Arbeitsrechtsharmonisierung!
Anleitung zur Frühpension im öffentlichen Dienst liegt im Dienstrecht!
Wien (pts043/05.08.2004/20:20) Es kann ja nicht sein, dass es möglicherweise zu einer Pensionsharmonisierung kommt, die auch die Beamten betrifft und das Dienstrecht im öffentlichen Dienst gleich bleibt. Gerade die Fälle des pensionierten ÖBB-Personalers und seines Leidensgenossen, des jugendlichen Gendarmeriegenerals zeigen, wie man in Frühpension kommt, ohne ein ernst zu nehmendes Leiden zu haben oder sich gar anzustrengen - meint der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV).
Der Weg zur 5.000.- EUR-Pension im fünften Lebensjahrzehnt ist im öffentlichen Dienst sehr einfach. Man erklimmt über Parteinähe oder gar -zugehörigkeit hohe Posten. Will man dann nicht mehr arbeiten, weil einen der große Burn-out überkommt und nervt zufällig noch eine Führungsmannschaft, die man nicht aussteht, dann wird man sekkant. Man verbrüdert sich mit Gewerkschaften, geht zu Demonstrationen gegen die herrschende Regierung oder mault gegen den Vorstand. Magengeschwüre helfen noch ein bisschen nach, um einen Jahreskrankenstand zu rechtfertigen.
Wie ist denn das in der Wirtschaft? Hätte der ÖBB-Personaler einen nicht führungskonformen Kurs gefahren, wäre er die längste Zeit HR-Manager geblieben. Im zarten Alter von 48 hätte ihn das Unternehmen an die frische Luft gesetzt - allerdings nicht mit 5.000 EUR-Monatseinkommen. Und der Herr General hätte vollkommen zu Recht von der Gebietskrankenkasse zwei Wochen nach Krankenstandsantritt ein Schreiben erhalten, er soll sich gefälligst mit seiner leicht zu kurierenden Bagatellerkrankung wieder zum Dienst melden. Aber schleunigst.
Damit liegt auf der Hand, dass ohne eine Harmonisierung des Arbeitsrechts jede Pensionsharmonisierung unterlaufen wird. Der ÖGV kann sich durchaus vorstellen, dass das nicht nur in Richtung eines Privilegienabbaus im öffentlichen Dienst geschieht. Nimmt man das Angestelltengesetz, mit dem man in der Wirtschaft trotz vieler Sonderlichkeiten zu leben gelernt hat, so könnten durchaus auch die Arbeiter dort hinein harmonisiert werden. Dummheiten, wie Biennalsprünge, die ältere Arbeitskräfte aus dem Arbeitsmarkt werfen, müssen allerdings vorweg eliminiert werden. Der einheitliche KV für die Elektro- und Elektronikindustrie stellt dies unter Beweis.
Und für die Wirtschaft wird ein harmonisiertes Arbeitsrecht allemal billiger. Der ÖBB-Personaler würde dann nicht mehr mit 5.000 EUR - berappt vom Steuerzahler - sein beschauliches und abgesichertes Pensionistendasein fristen, sondern mit 2.214 EUR Arbeitslosenentgelt - anfangs!
(Ende)Aussender: | Österreichischer Gewerbeverein |
Ansprechpartner: | Dr. Herwig Kainz |
Tel.: | 01/587 36 3330 |
E-Mail: | h.kainz@gewerbeverein.at |