pts20050717002 Politik/Recht, Medizin/Wellness

Gewerbeverein: Die Kunst der klaren Rechtsetzung - am Beispiel der E-Card!

Testen Sie Ihren Arzt, ob er Ihre E-Card annimmt - aber nicht bei einem Infarkt!


Wien (pts002/17.07.2005/21:24) Das Gesundheitsministerium hat nun eine Novelle der Krankenscheinvorlage-Verordnung vorgenommen. Die ist etwas wirr, so dass wir Sie Ihnen als Kabinettstückl der heimischen Bürokratie nicht vorenthalten wollen und können - so der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV)!

Ursprünglich gab es Gemeinden, in denen die Vorlage eines Krankenscheins ab 4.7.2005 entfiel. Durch die Novelle kommen nun neue Territorien hinzu. Das funktioniert (wörtlich zitiert) so:
+ "Im Zeitraum 4.7.2005 bis zum Ablauf des 4.9.2005 entfällt die Vorlage des Krankenscheins in den Verwaltungsbezirken........(aufgezählt)."
+ "Die Krankenscheinvorlage entfällt weiters ab 8.8.2005 bis 4.9.2005 in den politischen Bezirken......(aufgezählt)." Dabei handelt es sich um jene Gebiete, die bereits in Bälde flächendeckend mit E-Cards versorgt sein sollten.

Nimmt man den Text ernst, dann würde in beiden Gebieten am 4.9. der Krankenschein wieder fröhliche Auferstehung feiern. Dem scheint aber nicht so zu sein. Es handelt sich lediglich um die Perioden in denen die Aussendung stattfindet.

Den Vogel schießt aber jener Passus der Verordnung ab:
+ "Die Vorlage des Krankenscheins kann hier (in den beiden oben genannten Gebieten) jeweils nur dann entfallen, wenn bei der Vorlage der E-Card der in Anspruch genommene Vertragspartner die Prüfung der Anspruchsberechtigung im Wege der technischen Infrastruktur der E-Card durchführen kann."

Wir übersetzen: Gehen Sie - guten Glaubens - in den genannten Gebieten zum Arzt - hoffentlich nicht mit Verdacht auf Herzinfarkt - und legen Ihre E-Card vor, dann kann Sie dieser zurück an den Start schicken, wenn er noch über keinen E-Card-Leser verfügt.

Das Ganze ist etwa so vorsintflutlich, wie wenn Sie mit Ihrem hochoktanigen Gefährt an eine Dino-Tankstelle kommen, die Ihnen nur Holz als Treibstoff für ein Holzgaser-Auto verkauft.

Entweder stattet man alle Vertragsärzte mit E-Card-Lesern aus, bevor man diese Karten versendet, oder aber man bleibt beim guten alten Krankenschein. Den Vorteil von der E-Card hat ja primär der Arzt - wie man nach wie vor der teuer - primär aus Arbeitgebergeldern - finanzierten diesbezüglichen TV-Werbung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger entnehmen kann!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
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E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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