Gewerbeverein: Zur Ästhetik des Windparks Steinriegel Ratten!
Die Einschränkung der Verspargelung Umweltzerstörung zu nennen, ist Chuzpe.
Wien (pts042/29.11.2005/21:21) Die Grünen schäumen: Die Ökostromförderung wird zurückgefahren werden. Da klingt doch die Grünberichterstattung zur überfälligen
Ökostrom-Einschränkung mehr als merkwürdig: Man spricht in diesem Zusammenhang von einem "Umweltzerstörungsgesetz". Nun, da mögen die Grünen einmal eine Exkursion zum Windpark Steinriegel in 1600 Meter Seehöhe im steirischen Ratten unternehmen, meint man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).
Zehn je sechzig Meter hohe Windenergie-Spargeln stehen dort neuerdings in früher landschaftlich unberührtem, wunderschönem Gebiet. Der ökologische und ökonomische Aufwand, um den Unsinn dort 1000 Höhenmeter vom Lagerplatz der Teile zum alpinen Aufstellungsort bringen, war auch nicht ohne. Über die Spitzkehren einer bis zu 22 Prozent steilen Forststraße wurde das jeweils 48 Tonnen schwere Equipment hoch gefahren.
Zyniker könnten meinen, da wäre ja im Vergleich noch Hainburg in seiner Realisierung das Prädikat Weltkultur- und -naturerbe zuzuerkennen gerecht gewesen. Immerhin war die dortige Au der Ausgangspunkt der Grünenbewegung. Dass diese Gesinnung jetzt in den grünen Hirnen ausschleicht, in dem die Verschandelung von Natur vom Feinsten hoch gelobt wird, ist geradezu der Aberwitz der Grünen.
Natürlich wird man an alternativer Energie nicht vorbei kommen. Aber die Windenergie-Spargeln in den insbesondere touristisch reizvollsten Gegenden Österreichs sind eine schlichte Zumutung. Jene Behörden, die den Windpark Steinriegel bei Ratten bewilligt haben, gehören raschest zur Verantwortung gezogen.
Von Umweltzerstörungsgesetz im Zusammenhang mit der Deckelung der Förderung von Ökostrom zu sprechen, setzt voraus, dass die Betroffenen nicht wissen, wo von sie sprechen. Dabei ist Ratten ja nicht ein Einzelfall. Auf der Teichalm befindet sich ein entsprechendes steirisches Gegenstück.
Abgesehen von der sinnvollen Begrenzung der Ökostromförderung fordert der ÖGV künftig, dass auch bei Nichtförderung von Windgeneratoren landschaftliche Mindeststandards einzuhalten sind. Warum dieser Punkt in der Novelle zum Ökostromgesetz 2003 nicht enthalten ist, verwundert.
Wir leben doch in einem wundersamen Land. Da erregt sich ein Landeshauptmann auf der einen Seite des Semmerings - doch bestimmt ausschließlich und vollkommen selbstlos aus ökologischen Gründen - über den angeblichen Handymasten-Wildwuchs, während der Landeshauptmann auf der anderen Seite des Semmerings der fröhlichen Verspargelung unseres Grundkapitals "Unberührte Landschaft" freudvoll zusieht!
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