Gewerbeverein: Die seltsamen Tricks der BMWA-Legisten beim Pleitenfonds!
Und wieder wird ein neuer Anlauf zur Schröpfung der Unternehmer genommen!
Wien (pts026/09.01.2006/21:05) Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat bekanntlich entschieden, dass die Abzocke beim Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds (IESG) gesetzeswidrig war. Experten, die seit Jahren gebetsmühlenartig wiederholen, dass der Fonds mit der Hälfte seiner Dotierung die Forderungen Insolvenz geschädigter Mitarbeiter befriedigen kann, wurden somit oberstgerichtlich bestätigt. Nun geht es ans zurückzahlen - allerdings nur für jene Unternehmer, die rechtzeitig ihre Forderungen geltend machten. Da herrscht wieder seitens der Ministerialen die große Trickserei - meint der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) nach Studium des diesbezüglichen Ministerialentwurfes.
Die BMWA-Legisten scheinen wieder neue Wege zu suchen, wie sie Unternehmergelder anzapfen können. Der Versuch könnte plumper nicht sein. So meinen die Gesetzesschreiber, dass für die Jahre 2000 bis 2002 der IESG-Beitrag 0,4 Prozent sein müsste. 2003 sind dann schon stolze 0,6 Prozent angesetzt, um dann 2004 und 2005 auf 0,7 Prozent zu gelangen - jenem Satz der derzeit bezahlt wird. Man tut somit so, als ob alles in bester Ordnung wäre.
Die Expertenmeinungen, dass man mit der Hälfte des Beitragssatzes, also mit 0,35 Prozent der Lohn- und Gehaltssumme eines Unternehmens locker das Auslangen findet, werden so negiert. Es handelt sich demnach um vorsätzliches Handeln, wie auch künftig Unternehmer geschröpft werden sollen.
Nun hat der VfGH in seinem Erkenntnis zugestanden, dass arbeitsmarktfördernde Maßnahmen sehr wohl aus dem IESG-Topf bezahlt werden dürfen. Eine mehr als merkwürdige Meinung. Diese VfGH-Meinung dürfte nun auch Pate für die ministeriellen Anzapfversuche sein.
So wird bereits seit Jahren Pleitenversicherungsgeld in die Lehrlingsförderung umgeleitet. Die Unternehmer zahlen somit eine Ausbildungsprämie, ohne dass sie das so dezidiert auch wissen.
Nun ist das Lehrlingsproblem in der Tat eines das einer dringlichen Lösung bedarf. Aber bitte nicht ausschließlich auf Kosten der Arbeitgeber. Die Lehrlingsfrage ist eine gesamtwirtschaftliche Problemstellung und hat von allen bezahlt zu werden - somit über Steuern und nicht über unternehmensdotierte Lohnnebenkosten. Wobei natürlich vor dem Zahlen immer die Kreativität kommen sollte, die ja in den meisten Fällen nichts Zusätzliches kostet, da sie von Angestellten oder Beamten erbracht werden müsste, die nur ihr Hirn anwerfen müssten. Beim Gesetzesformulieren ist diese ja vorhanden.
Der ÖGV fordert daher den zuständigen Minister auf, die Trickserei um das IESG raschest zu beenden. 2000 hat Bartenstein ja eine saftige Reduktion des IESG angekündigt. Bis heute blieb er untätig!
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