pts20060125040 Politik/Recht, Handel/Dienstleistungen

Gewerbeverein: Vatikan beweist mehr Anstand als die Republik Österreich!

Auch mit menschlichen Reproduktionsorganen wird nicht immer reproduziert!


Wien (pts040/25.01.2006/20:36) Sonderbarer Weise werden vom Vatikanstaat neuerdings alle Predigten, Reden und Schriften des Papstes urheberrechtlich geschützt. Das hätten sich die Evangelisten wohl nicht träumen lassen, als sie verkündeten: "Gehet hin in alle Welt und verkündet die Heilsbotschaft allen Geschöpfen" (Mk 16,15 f). Noch tolldreister treibt es da die Republik Österreich. Mit einer am 24.12.2005 - wohlgemerkt einem Samstag und Heiligen Abend - verkündeten gesetzlichen Regelung schnalzt man den Kaufpreis eines Druckers zwischen sechs und 105 EUR, den eines PC um 18 EUR hinauf. Die Einnahmen sollen an notleidende Schriftsteller ausgeschüttet werden. Das Verfahren an sich ist schon sonderbar, gibt es doch PCs, die als Server arbeitend, mit Schriftstellern gerade soviel zu tun haben, wie der Stromlieferant, meint man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).

Grundsätzlich gilt, dass jeder Werkerbringer für seine Leistung Entgelt zu bekommen hat. Das über Vermutungen hin zu tun, ist allerdings für einen Rechtsstaat mehr als merkwürdig.

Nur weil mit einem PC samt Drucker auch die Ergüsse von Literaten vervielfältigt werden könnten, gilt doch nicht gleich die Schuldvermutung. Mit dem gleichen Recht könnte man ja auch Bleistifte besteuern, weil mit diesen Romane abgeschrieben werden könnten. Oder Notenpapier, weil darauf Symphonien vervielfältigbar sind. Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.

Somit wurden nun PCs und Drucker ab Jahresbeginn um fünf bis zehn Prozent teurer. In Deutschland ist der ebenbürtige Beitrag gerade einmal ein Drittel niedriger, als hierzulande.

Der ÖGV betont, dass es ihm wirklich nicht darum geht, Werkerbringern ein gerechtes Entgelt vorzuenthalten. Wir verwahren uns etwa genauso gegen Beratungsdiebstahl. Der liegt dann vor, wenn kleine Fachhändler stundenlang und vorsätzlich mit Fragen genervt werden, obwohl der Scheinkunde genau weiß, dass er dann im Schnäppchen-Supermarkt nebenan einkauft. Trotzdem verlangt kein Händler für diese Leistung Geld.

Es geht eben nicht an, dass nur auf Verdacht hin Abgaben eingehoben werden. Warum der PC und nicht gleich auch der Tisch auf dem er steht mit der Vervielfältigungsabgabe belegt wird, bleibt offen? Oder gibt es in der Bundesregierung schon solche Pläne? Es ist absurd, Dinge, mit denen etwas gemacht werden könnte, einfach mit Abgaben zu belegen!

Im Umkehrschluss könnte man die Reproduktionsorgane von Österreichern ja auch gleich als Basis für eine fiktive Familienbeihilfe heran ziehen, weil man damit Kinder machen könnte - nur jeder tut's eben leider nicht.

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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