pts20060316008 in Leben

Pharmig unterstützt die Ziele des OÖ-"Patientenbegehrens"

Versicherte haben ein Recht auf optimale medizinische Versorgung


Wien (pts008/16.03.2006/09:33) Die Oberösterreichische Ärztekammer hat vergangene Woche ein "Patientenbegehren für eine optimale medizinische Versorgung" gestartet. Ärztekammer-Präsident Brettenthaler sieht einen "erheblichen Modernisierungsstau" in der Kassen-Medizin, die oberösterreichischen Ärzte hätten eine "Vorreiterrolle für ganz Österreich".

Die Pharmig teilt die Kritik der Ärzte an der wachsenden Bürokratieflut und an kurzsichtigen Budgetkürzungen im Gesundheitswesen. Pharmig-Generalsekretär Jan Oliver Huber meint dazu: "Die Ärzteschaft warnt völlig zu Recht vor der Gefahr, dass moderne Medikamente in Österreich bald nur mehr in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen."

In der aktuellen Ausgabe des Magazins PHARMIG info bringt NÖ-Patientenanwalt Gerald Bachinger, Sprecher der österreichischen Patientenanwälte, das Dilemma der Kassen-Ärzte auf den Punkt: "Wenn ein Arzt im konkreten Einzelfall findet, dass sein Patient ein Medikament dringend benötigt, das er aufgrund der Zielvereinbarung nicht verschreiben will oder darf, muss er den Patienten genau darüber informieren. [...] Der Arzt ist für die bestmögliche Behandlung ausschließlich dem Patienten verantwortlich. [...] Vielen Ärzten ist ihr Haftungsrisiko nicht bewusst, wenn die Kasse ein bestimmtes Medikament nicht finanziert."

Die Pharmig weist auf gravierende rechtliche Schwachstellen der "Zielvereinbarung" von Oberösterreichischer Gebietskrankenkasse (OÖGKK) und Landes-Ärztekammer aus dem Vorjahr hin: Die OÖGKK leitet die Kassen-Ärzte beispielsweise explizit dazu an, Medikamente jetzt auf Privatrezept zu verschreiben, wenn diese nicht mehr auf Kassenrezept verschrieben werden dürfen. Ein eigenes "Handbuch für Ärzte" definiert, welche Medikamente von der OÖGKK bezahlt werden - rechtlich gesehen ist es somit eine "Positivliste" im Sinne der EU-Transparenz-Richtlinie. Anders als beim Erstattungskodex auf Bundes-Ebene haben vertriebsberechtigte Pharma-Unternehmen aber keine Möglichkeit, die Aufnahme ihrer Produkte in das Handbuch zu beantragen. Pharmig-Generalsekretär Huber dazu: "Gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme gibt es kein Rechtsmittel und keine Beschwerdemöglichkeit - eine eindeutige Verletzung der EU-Transparenz-Richtlinie!"

(Ende)
Aussender: Pharmig - Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs
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