pts20080530038 Bauen/Wohnen, Politik/Recht

Neue Struktur für Bauverträge

Der Entwurf zur ÖNORM B 2110 ist da


Wien (pts038/30.05.2008/14:23) Ab 1. Juni 2008 läuft die Frist für Stellungnahmen. Eine eigene Fachinformation des Österreichischen Normungsinstituts ON gibt Einblick in die künftige Neuausgabe.

Bauverträge sind erfahrungsgemäß eine hochkomplexe Sache. Klare Vorgaben sind dabei hilfreich und erleichtern die Festlegung von Vereinbarungen und die anschließende Umsetzung ganz erheblich.

Eine der wichtigsten Grundlagen ist die ÖNORM B 2110. Sie regelt die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen und liefert - zusammen mit anderen ÖNORMEN technischen Inhalts sowie Werkvertragsnormen - eindeutige Festlegungen für Bauverträge.

Diese wichtige Vertragsgrundlage wurde nun von den Experten des ON-Komitees ON-K 015 "Verdingungswesen" überarbeitet und bedarfsgerecht neu strukturiert.

Mit 1. Juni 2008 erscheint sie als Entwurf. Zwei Monate lang haben alle Interessierten die Möglichkeit, diesen Entwurf durchzusehen und ihre Stellungnahmen einzubringen.

"Die Neuausgabe der ÖNORM B 2110 wird nicht nur die derzeit gültige Version vom 1. März 2002 ersetzen", so Dr. Heimo Ellmer, zuständiger Komitee-Manager im Normungsinstitut, "sondern auch die ÖNORM B 2117 für Bauleistungen an Verkehrswegen und den dazugehörigen Landschaftsbau sowie die ON-Regel ONR 22117 zu Mehr- oder Minderkostenforderungen im Zusammenhang mit dem Baugrund, die eingearbeitet wurden."

Ziel der Überarbeitung waren - entsprechend den Erfahrungen in der Anwendung dieser Norm - Verbesserungen im Aufbau und in der praktischen Anwendbarkeit der ÖNORM B 2110.

Konkret heißt das:

Der umfangreiche Abschnitt 5 "Vertragsbestimmungen" mit bisher 49 Untergliederungen wurde nach Sachthemen geordnet und umfasst nun die Abschnitte "Vertrag", "Leistung, Baudurchführung", "Leistungsabweichung und ihre Folgen", "Rechnungslegung, Zahlung, Sicherstellungen", "Benützung von Teilen der Leistung vor der Übernahme", "Übernahme", "Schlussfeststellung" sowie "Haftungsbestimmungen".

Die ÖNORM B 2117 (Bauleistungen an Verkehrswegen und dazugehöriger Landschaftsbau) wurde, weil nahezu ident, mitberücksichtigt. Der Bereich Landschaftsbau ist bereits in ÖNORM B 2241 "Gartengestaltung und Landschaftsbau" enthalten.

Die Normenverweise wurden aktualisiert, sprachliche Unklarheiten beseitigt und neue Erkenntnisse auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft und Bau(betriebs)wirtschaftslehre berücksichtigt. Gänzlich neu gestaltet wurde der Abschnitt "Leistungsabweichung und ihre Folgen".

Stellungnahmen zum Entwurf:

http://www.on-norm.at/publish/norm_stellungnahme.html

Bis 31. Juli 2008 können Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail bei Herrn Dr. Heimo Ellmer abgeben:
heimo.ellmer@on-norm.at

Fachinformation zum Download:

Als Einführung zum aktuellen Entwurf hat das Österreichische Normungsinstitut eine ON Fachinformation herausgegeben. Sie stellt die Neuerungen zusammen und zeigt den Aufbau eines normgemäßen Bauvertrags.

Die ON Fachinformation 07 "Neue Struktur für Bauverträge. Der Entwurf zur ÖNORM B 2110 - 1. Juni 2008" von Dr. Heimo Ellmer steht schon jetzt zum kostenlosen Download zur Verfügung:
http://www.on-norm.at/publish/fachinfo_bauvertrag.html

Der Entwurf zur neuen ÖNORM B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Werkvertragsnorm" ist im Webshop erhältlich: http://www.as-plus.at/shop

(Ende)
Aussender: Österreichisches Normungsinstitut
Ansprechpartner: Dr. Johannes Stern
Tel.: +43 1 213 00-317
E-Mail: johannes.stern@on-norm.at
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