The Daily wegen Drohnen-Einsatz unter Druck
US-Luftfahrtbehörde will klare Verhältnisse schaffen
Luftaufnahme: Die Welt aus Sicht einer Drohne (Foto: pixelio.de, Udo Nowak) |
Washington (pte020/05.08.2011/14:05) Der Einsatz von unbemannten Drohnen zum Zweck der Nachrichtenbeschaffung beschäftigt die US-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA http://www.faa.gov .Wie Forbes mitteilt, benutzt die iPad-Zeitung "The Daily", die zum Medienimperium von Ruport Murdoch gehört, seit einigen Monaten eine Drohne, um Luftaufnahmen von wichtigen Ereignissen zu erhalten.
Luftfahrtbehörde untersucht
Der Einsatz von unbemannten Drohnen ist laut FAA in den USA zu Hobbyzwecken bis zu einer Höhe von 120 Metern zwar erlaubt. Eine Kommerzielle Verwendung ist jedoch nur in wenigen Fällen, wie etwa zu Forschungszwecken, und mit Sondergenehmigungen gestattet. "The Daily" hat die Drohnen bisher hauptsächlich dazu verwendet, Luftaufnahmen von Naturkatastrophen, wie etwa einem Sturm in Alabama, zu machen.
Die FAA will den Drohneneinsatz von "The Daily" jetzt genauer untersuchen. Da die Drohnen, die bislang vor allem für militärische und technische Zwecke verwendet wurden, ist die Gesetzeslage nicht vollständig geklärt. Die Luftfahrtbehörde hat deshalb angekündigt, die betreffenden Gesetze noch einmal überarbeiten zu wollen. Eine Liberalisierung ist nicht ausgeschlossen. Der US-Bundesstaat Oklahoma hat bereits einen ersten Vorstoß in diese Richtung unternommen. Falls die FAA zustimmt, wird dort bald ein 80 Kilometer breiter Streifen für private Drohnen aller Art geöffnet, wie die Stanford LawSchool http://cyberlaw.stanford.edu berichtet.
Bis zu 15.000 private Drohnen in den USA
Einige Schätzungen von Experten gehen bis zum Jahr 2018 von bis zu 15.000 privaten Drohnen in den USA aus. Die meisten Hobbypiloten dürfen die ferngesteuerten Flieger nutzen. Ein uneingeschränkter Privateinsatz von Drohnen bedeutet auch einen möglichen Eingriff in die Privatsphäre der Menschen, vor allem wenn die oft mit Kameras ausgestatteten Flieger von Medien kontrolliert werden. "In Deutschland können Aufstiegsgenehmigungen von den zuständigen Landesluftfahrt-Behörden erteilt werden", sagt Helmut Fendt vom Bundes-Luftfahrtamt gegenüber pressetext.
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