pte20230707021 Politik/Recht, Umwelt/Energie

vzbv will leichtere Photovoltaik-Nutzung in Mehrfamilienhäusern

Verband begrüßt Inhalte des BMJ-Referentenentwurfs, fordert aber auch Nachbesserungen


Photovoltaik: vzbv will sie öfter in Mehrfamilienhäusern (Foto: pixabay.com, PublicDomainPictures)
Photovoltaik: vzbv will sie öfter in Mehrfamilienhäusern (Foto: pixabay.com, PublicDomainPictures)

Berlin (pte021/07.07.2023/13:30)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert am heutigen Freitag in einer Stellungnahme das Nachschärfen eines Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ). Es geht um ein Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen.

vbzv sieht positive Änderungen

Der Gesetzentwurf sieht der vbzv zufolge vor, die Installation von Steckersolargeräten zu vereinfachen. Dafür sollen diese im Wohneigentumsrecht und im Mietrecht in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen werden. Der Verband begrüßt die Änderungen, da sie Wohnungseigentümern wie Mietern einfacheren Zugang zu erneuerbaren Energien ermöglichen. Der Entwurf erwägt außerdem, neue Möglichkeiten für rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen zu schaffen.

Ergänzend appelliert der vzbv, die Stromerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen auf Dächern ebenfalls in die Liste der privilegierten Maßnahmen aufzunehmen. Die zweite Forderung lautet, eine Präsenzteilnahme von Wohnungseigentümern an Eigentümerversammlungen nicht auszuschließen.

(Ende)
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