pte20250214032 in Forschung

Kartellamt rügt Apple wegen App-Zustimmung

"App Tracking Transparency Framework" benachteiligt Anwendungen von anderen Anbietern


Apples App Store: Deutsche Kartellwächter sehen Drittanbieter benachteiligt (Bild: apple.de)
Apples App Store: Deutsche Kartellwächter sehen Drittanbieter benachteiligt (Bild: apple.de)

Bonn (pte032/14.02.2025/13:46)

Das Bundeskartellamt hat Bedenken wegen Apples sogenanntem "App Tracking Transparency Framework" (ATTF) und fordert den US-Konzern zu einer Stellungnahme auf.

Seit ATTF-Einführung im April 2021 müssen Anbieter von Apps im iOS App Store eine zusätzliche Einwilligung der Nutzer einholen, bevor sie Zugang zu bestimmten Daten für Werbezwecke bekommen. Die engen Anforderungen des ATTF gelten jedoch nur für andere App-Anbieter und nicht für Apple selbst - ein Verstoß gegen Missbrauchsvorschriften.

User zur Ablehnung ermuntert

Das Abfragefenster für Apple-eigene Anwendungen, so die Bonner Behörde, unterscheide sich maßgeblich von dem für die Apps von Dritt-Anbietern. "Dieses ist derzeit, insbesondere was die sprachliche Ausgestaltung angeht, sehr viel einwilligungsfreundlicher konzipiert als das ATTF-Abfragefenster für Apps von anderen Anbietern", heißt es weiter.

Die von Apple vorgegebenen Auswahldialoge sind nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamts derzeit so ausgestaltet, dass die Nutzer zur Einwilligung in die Datenverarbeitung durch Apple ermuntert werden. Bei Dritt-Apps werde der User dagegen in Richtung einer Ablehnung der Datenverarbeitung durch Dritte gelenkt.

(Ende)
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