Zweiter Biopatent-Bericht vom Parlament angenommen
Befürchtete negative Auswirkungen der Biopatent-Richtlinie ausgeblieben
Wien (pts089/12.10.2009/12:00) Positive Auswirkungen und einwandfreie Umsetzung der Biopatent-Richtlinie in Österreich; Ausweitung der Zuständigkeit des Biopatent-Monitoring-Komitees wünschenswert; Forderung nach Professionalisierung sowie Versachlichung der öffentlichen Debatte.
Der von Infrastruktur- und Innovationsministerin Doris Bures am 10. Juni 2009 vorgelegte zweite Bericht http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/III/III_00074/imfname_160738.pdf des Biopatent-Monitoring-Komitees wurde am 7. Oktober mehrheitlich vom Parlament angenommen.
2005 im Zuge der Umsetzung der europäischen Biopatentrichtlinie geschaffen, ist das Biopatent-Monitoring-Komitee beauftragt, einen der sensibelsten Bereiche des Patentwesens zu beobachten sowie zu bewerten und alle drei Jahre dem Nationalrat über die Auswirkungen zu berichten. Hauptaufgabe des Komitees ist die Überprüfung der Auswirkungen der Richtlinie auf Menschenrechte, Tiere, Pflanzen und ökologische Systeme sowie der Folgen für die Landwirtschaft und die nationale Erteilungspraxis im Bereich erteilter Patente. Im Berichtzeitraum haben alle erteilten Patente den strengen Vorgaben entsprochen.
Allerdings beschränkt sich der Auftrag des Parlaments auf die Überprüfung der national erteilten Patente. Dazu der Vorsitzende des Komitees, der Präsident des Österreichischen Patentamtes, Friedrich Rödler: "Ich freue mich, dass die nationale Erteilungs- und Spruchpraxis positiv bewertet wurde, allerdings wird der überwiegende Teil der für Österreich gültigen Biopatente vom Europäischen Patentamt erteilt", und so Rödler weiter: "Vor diesem Hintergrund wäre eine Ausweitung des Auftrags des Parlaments an das Biopatent-Monitoring-Komitee wünschenswert".
Zur Beantwortung wirtschafts- und forschungspolitischer Fragen wurde für den zweiten Bericht des Biopatent-Monitoring-Komitees das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) mit einer Studie beauftragt, das folgende Schlüsse gezogen hat: Die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie hat sich für Österreich positiv ausgewirkt, da bestehendes Recht konkretisiert werden konnte. Zugleich halten die Studienautoren eine Versachlichung der öffentlichen Debatte für notwendig, um negativen Rückkopplungen auf den Forschungsstandort und folglich einer Verzerrung von Investitionsentscheidungen vorzubeugen. Das WIFO empfiehlt eine weitere Professionalisierung der Vermarktung der Forschungsergebnisse aus dem Universitätssektor.
Sowohl Biotechnologie-Unternehmen wie auch universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zeichnen - wie bereits im ersten Bericht - nach wie vor ein positives Bild. Befürchtete negative Auswirkungen der Umsetzung der Biopatent-Richtlinie sind ausgeblieben.
Weitere Informationen zum Biopatent-Monitoring-Komitee und zum Biopatent-Bericht:
Österreichisches Patentamt
Dr. Andrea Scheichl, Öffentlichkeitsarbeit & Public Relations
Tel.: +43 1 534 24 216
e-mail: andrea.scheichl@patentamt.at
Dr. Maria Krenn
Leitung Geschäftstelle Biopatent-Monitoring-Komitee
c/o Österreichisches Patentamt
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